?? Der AI-Act ist in Kraft und hat Auswirkung auf Schweizer Unternehmer, die mit KI zu tun haben. Welche erl?utern wir ... ?? Der AI-Act der Europ?ischen Union ist seit 1. August 2024 in Kraft. Wann überhaupt ein KI-System vorliegt, welche Fristen gelten und was der AI-Act für Schweizer Unternehmer bedeutet, erkl?rt Sven Kohlmeier in unserem Newsletter ?AI-Act und Auswirkungen auf Schweizer Unternehmer?. Top 3 Take-Aways: ??Prüfen: Liegt überhaupt ein KI-System gem?ss Definition AI-Act vor? ??Prüfen: F?llt das Unternehmen oder System unter den AI-Act oder liegt eine Ausnahme vom Anwendungsbereich vor? ??Vorbereitung auf den 2. Februar 2024: Erwerb von KI-Kompetenzen und kein Einsatz von verbotenen KI-Systemen in oder mit Einfluss in die EU ?? Der vollst?ndige Beitrag: https://lnkd.in/g6gzyNwd #ai #ki #recht #eurecht #switzerland #crossborderlaw Balthasar Wicki Vivien Keiser Sven Kohlmeier Arife Asipi Rahel Meier
Wicki Partners AG Rechtsanw?lte Zürich
律师事务所
Zurich,ZH 278 位关注者
Verl?ssliche Partnerschaft für Unternehmer und Unternehmen in besonderen Zeiten.
关于我们
Die Rechtsanw?lte von Wicki Partners bieten Unternehmern und Unternehmen umfassendes Wissen und Erfahrung für einen neuen, weltweit vernetzten Zugang zum Unternehmensrecht in Wachstums-, Krisen- und Ver?nderungsphasen.
- 网站
-
https://www.wickipartners.ch
Wicki Partners AG Rechtsanw?lte Zürich的外部链接
- 所属行业
- 律师事务所
- 规模
- 2-10 人
- 总部
- Zurich,ZH
- 类型
- 私人持股
- 创立
- 2014
- 领域
- Vertragsrecht、Gesellschaftsrecht、IT-Recht、Datenschutz、Werberecht、Wettbewerbsrecht、Vertriebsrecht、Prozessführung、Contract Law、Corporate Law、IT-Law、Data Protection and Data Security、Advertising Law、Competition Law、Distribution Law、Litigation和Commercial Litigation
地点
-
主要
Stockerstrasse 44
CH,ZH,Zurich,8002
Wicki Partners AG Rechtsanw?lte Zürich员工
-
Balthasar Wicki
Partner at Wicki Partners Ltd. | Attorneys-at-Law EMBA (UZH) CM&AA
-
Sven Kohlmeier
Tech Lawyer ???? ???? ???? | Legal Offices Zurich (CH) & Berlin (DE) | AI-Trainer and CEO @DigitalEducationInstitute | Podcaster…
-
Milena Mogicato
Student(in), Universit?t Zürich
-
Hans Cedric Künzle
VR- und Vorstandsmandate | Aktiver Investor | Karitative Mandate | Various Board memberships | Active Investor | Mandates in Non-Profit organizations
动态
-
?????? Fristenfalle: Beginnt die Frist am Tag der Zustellung oder erst am Folgetag? Das Bundesgericht kl?rt auf. ?? Die neue bundesgerichtliche Rechtsprechung zur Fristenberechnung bei Monatsfristen betrifft insbesondere die Verwirkungsfrist von Klagebewilligungen. Das Bundesgericht hatte sich im Entscheid 5A_691/2023 vom 13. August 2024 mit dieser Frage nach der Berechnung der Verwirkungsfrist von Klagebewilligungen nach Art.?209?Abs.?3?ZPO zu befassen. Nach einer extensiven und durchaus lesenswerten Auslegung von Art.?142?Abs.?2?ZPO kam das Bundesgericht zum Ergebnis, dass sich der "Tag, an dem die Frist zu laufen beginnt", nicht nach Art.?142?Abs.?1?ZPO richtet und damit nicht erst den Folgetag meint, sondern auf den Tag des fristausl?senden Ereignisses selbst f?llt. ? Nur damit sei eine effektive Monatsfrist gew?hrleistet. F?llt das fristausl?sende Ereignis beispielsweise auf den 26. eines Monats, so beginnt die Frist um Mitternacht dieses Tages zu laufen, und endet wiederum um Mitternacht am 26. des entsprechenden End-Monats. Würde die Frist erst um Mitternacht des Folgetags zu laufen beginnen und wiederum erst um Mitternacht des letzten Tages nach einem ganzen Monat enden, stünde der Partei ein zus?tzlicher Tag zur Verfügung um die Prozesshandlung vorzunehmen. ?? Takeaways: ? Der “Tag, an dem die Frist zu laufen begann” nach Art. 142 Abs. 2 ZPO entspricht dem Tag des fristausl?senden Ereignisses und richtet sich nicht nach Art. 142 Abs. 1 ZPO. ? Bei Monatsfristen gilt: Der Tag des fristausl?senden Ereignisses bzw. des Fristbeginns wird nicht zur Frist gez?hlt, da er nicht als ganzer Tag zur Verfügung steht. Die Frist beginnt um Mitternacht dieses Tages und endet wiederum um Mitternacht des Endtages. ? Die dreimonatige Frist aus Art. 209 Abs. 3 ZPO beginnt daher am?Tag der Zustellung der Klagebewilligung, nicht?am Folgetag. ? Art. 142 Abs. 1 ZPO gilt weiterhin für Tagesfristen. Für eine detailliertere Auseinandersetzung mit dem ?usserst praxisrelevanten Entscheid empfehlen wir unseren neusten Newsletter-Artikel von Ra?l Fein. https://lnkd.in/dTB3jZEa Balthasar Wicki Vivien Keiser Sven Kohlmeier Arife Asipi Rahel Meier Ra?l Fein
-
Der Bundesrat hat entschieden: Ab dem 15. September 2024 k?nnen Schweizer Unternehmen Personendaten ohne zus?tzliche Datenschutzgarantien an zertifizierte US-Unternehmen übertragen. Für Schweizer Unternehmen gelten folgende neuen Spielregeln: ? Einfacherer Datentransfer: Keine zus?tzlichen Garantien oder Einwilligungen mehr erforderlich, sofern die Daten an ein zertifiziertes Unternehmen übertragen werden. ? Wirtschaftsfreundlicher: Anpassung an die Praxis der EU f?rdert grenzüberschreitende Gesch?fte. ?? Hintergrund: Der Bundesrat hat das neue Swiss-U.S.-Data Privacy Framework (Swiss-US-DPF) als angemessen anerkannt. Zur Medienmitteilung: https://lnkd.in/dUbxudDX ?? Zertifizierte Unternehmen: Eine aktuelle Liste der zertifizierten Unternehmen gibt es hier: https://lnkd.in/eFivAwsa ?? Expertenmeinung: Unser Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Sven Kohlmeier, sagt dazu: "Ich begrüsse, dass der Bundesrat den l?ngst f?lligen Beschluss nun gefasst hat. Denn das macht den Datentransfer für Unternehmen deutlich einfacher und wirtschaftsfreundlicher und entspricht der Praxis der EU." Der ganze Artikel, inklusive der Frage ob ein Schrems III ? allenfalls Auswirkungen auf die Schweiz haben k?nnte, ist auf unserer Webseite zu finden: https://lnkd.in/dBGekSmf Balthasar Wicki Vivien Keiser Arife Asipi Sven Kohlmeier Ra?l Fein #Datenschutz #SwissUSDPF #Datentransfer #Compliance #Unternehmen
-
Der EU AI-Act ist (endlich) in Kraft: Was Schweizer Unternehmen jetzt tun müssen und was nicht erkl?rt Sven Kohlmeier im neusten Newsletterartikel. Die Schweiz ist bekanntermassen kein EU-Land. Dennoch haben EU-Regelungen teils erhebliche Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen. Der AI-Act trat in der EU am 1. August 2024 in Kraft. Für das Inkrafttreten der einzelnen Regelungen gelten übergangsvorschriften: ? 2. August 2024: Geltung des AI-Acts ? 2. Februar 2025: Verbot von KI-Praktiken und Pflicht zur Mitarbeiterschulung ? 2. August 2025: Inkrafttreten der Regelung für KI-Modelle mit allgemeinen Verwendungszweck, notifizierende Beh?rde, Governance und den Strafvorschriften ? 2. August 2026: Vollst?ndige Geltung des AI-Acts inkl. Regelung zu Hochrisikosystemen ? 2. August 2027: Geltung von Art. 6 Abs. 1 bezüglich der Einstufungsvorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme ?? Die Zeitleiste scheint auf den ersten Blick verwirrend, soll aber gew?hrleisten, dass sich Anbieter und Betreiber von KI-Systemen darauf vorbereiten k?nnen. ? Der AI-Act gilt für Schweizer Unternehmer nicht unmittelbar. Jedoch k?nnen vom Anwendungsbereich auch Schweizer Unternehmen betroffen sein, die ? in der EU KI-Systeme in den Verkehr oder in Betrieb nehmen oder ? KI-Systeme mit allgemeinem Verwendungszweck in Verkehr bringen, unabh?ngig davon, wo der Gesch?ftssitz ist oder ? wenn die vom KI-System hervorgebrachten Ergebnisse in der EU verwendet werden oder ? KI-Systeme in die EU einführen oder mit diesen handeln Handlungsempfehlungen: ? Anwendbarkeit prüfen: Jedes Unternehmen, dass KI-Systeme anbietet oder betreibt, sollte kl?ren, ob es unter den AI-Act f?llt. ? KI-Kompetenz schulen: Zum Februar 2025 treten die ersten Regelungen u.a. zur KI-Kompetenz in Kraft. Diese sollten nicht nur wegen des AI-Acts, sondern auch aus Gründen der KI-Governance und der Unternehmenscompliance beachtet werden. Daher empfehlen wir die frühzeitige Erstellung von KI-Governance-Richtlinien und die Schulung von Mitarbeitenden. ? Regelung beachten:? Ab August 2025 geltend die Vorschriften für KI-Systeme mit allgemeinem Verwendungszweck, u.a. mit Dokumentationspflichten. Um Strafen zu vermeiden, sind die Dokumentations- und Transparenzpflichten zu erfüllen. ? Besondere Anforderungen für Hochrisiko-Systeme: über die Hochrisiko-Systeme werden wir in einem sp?teren Beitrag informieren. ? EU-Vertreter prüfen: Der AI-Act schreibt die Bestellung eines in der EU niedergelassenen Bevollm?chtigten vor. Durch Kanzlei-Sitz auch in Berlin k?nnen wir Ihnen den EU-Bevollm?chtigten-Vertreter aus einer Hand gew?hrleisten. ? Keine Hysterie: Keine Hysterie, aber eine gute Vorbereitung auf den AI-Act sollte jedes Unternehmen mit KI-Systemen vornehmen. Mehr zum Thema im aktuellen Newsletter von Sven Kohlmeier https://lnkd.in/dAcqkjrf Balthasar Wicki Vivien Keiser Arife Asipi Ra?l Fein
-
We welcome our friends from ALFA International to Zurich. With nice weather we started with a welcome reception with lovely view on the lake. Today we host the ?conference day“ with a special and well updates topic: How to use AI in the law office. The challenge: prepare a mission statement in less than one hour with AI. Thanks to our experts Moritz Zumbühl und Simon Felix for supporting us with a practical session. #ai #ki #alfa #conference #zurich Balthasar Wicki Arife Asipi Sven Kohlmeier Vivien Keiser Ra?l Fein
-
-
? Die Sonne für sich arbeiten lassen! Wer schon einmal mit dem Gedanken gespielt hat, auf erneuerbare Energien umzusteigen, kennt die vielf?ltigen Anreize, die von Bund und Kantonen dafür geschaffen werden bestimmt. ? Als Beispiel: Die Energiegesetzgebung verpflichtet Netzbetreiber zur Abnahme und Vergütung von Elektrizit?t aus erneuerbaren Energien. Sog. Photovoltaikanlagen (PVAs) beispielsweise, wandeln Sonnenstrahlen in elektrische Energie um und k?nnen geb?udeintegriert, aufgebaut oder als Freifl?chenanlage installiert werden. Das Geb?ude, auf welchem eine PVA installiert wird, muss dabei nicht zwingend das eigene sein. ???? Doch wem geh?ren dann solche Anlagen? Dies ist prim?r eine sachenrechtliche Frage: Geb?udeintegrierte Anlagen werden als Bestandteile des Geb?udes betrachtet, w?hrend additive Anlagen eine gesonderte rechtliche Bewertung erfahren. ? Je nach Qualifizierung der PVA geht also das Eigentum an ihr aufgrund des Akzessionsprinzips?automatisch auf den Grundstückeigentümer über. Um dies zu verhindern, oder um immerhin die Nutzungsrechte an der PVA sicherzustellen, braucht es entsprechende Vertr?ge. Gerne stehen wir diesbezüglich beratend zur Seite. ???? Interessiert an weiteren Einblicken in dieses Thema? In unserem neusten Newsletter von Vivien Keiser werden die sachenrechtlichen Aspekte von PVAs genauer beleuchtet... #ErneuerbareEnergien #Photovoltaik #Sachenrecht #Energierecht #Schweiz Balthasar Wicki Vivien Keiser Arife Asipi Sven Kohlmeier Ra?l Fein https://lnkd.in/d4Dfu8ZA
-
H?rt h?rt! ?? Für alle, die sich bereits auf dem Weg zur Arbeit oder beim Joggen mit spannenden Fragen zu digitalen Themen besch?ftigen wollen... ???? ...ist der NetzPodcast von Digitale Gesellschaft ein Muss! Unser Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Sven Kohlmeier diskutiert regelm?ssig mit Rahel Estermann, Erik Sch?nenberger und J?rg M?der über netzpolitische Themen wie Datenschutz, politische Teilhabe, Datensicherheit und digitale Demokratie. H?rempfehlungen: ? Folge 44: Die Einsch?tzung von Sven zu einer Beschwerde von NOYB für Max Schrems bei der ?sterreichischen Datenschutzbeh?rde gegen OpenAI wegen Datenschutzverletzung ? Folge 43: Svens Kommentar zu einem Urteil über ein virtuelles Hausverbot zur Verhinderung von Abmahnungen ? Folge 42: Beitrag von Sven zu einer Entscheidung des EGMR zur Verschlüsselung privater Kommunikation. ? Folge 1-41 sind natürlich auch h?renswert ?? ?? jetzt reinh?ren und informieren: https://lnkd.in/dYFcTkkS Wir freuen uns auf Euer Feedback. Für IT-rechtliche Themen und Datenschutz steht Euch Sven Kohlmeier jederzeit zur Verfügung. https://lnkd.in/dsT4ujXD Balthasar Wicki Sven Kohlmeier Vivien Keiser Arife Asipi Ra?l Fein #Podcast #Netzpolitik #Datenschutz #DigitaleDemokratie #SvenKohlmeier #JugendHackt #DigitaleGesellschaft
-
Wer's erfunden hat ist klar, aber wem geh?rt's? ?? Innovation und Eigentumsrecht im Arbeitskontext - wir schauen es uns genauer an... In unserem neusten Newsletterartikel widmet sich Vivien Keiser diesem für Arbeitgebende und Arbeitnehmende wichtigen Thema und bietet einen nützlichen Navigationsleitfaden. ? Die Gesetzgebung und die Rechtsprechung suchen ein Gleichgewicht zwischen den Bedürfnissen von Arbeitgebenden, die in das Potential ihrer Arbeitnehmenden investieren, und von Arbeitnehmenden, deren kreative Leistungen Anerkennung verdienen. Dieses Gleichgewicht zu verstehen und entsprechend zu navigieren, ist für beide Seiten von gr?sster Bedeutung, um eine dynamische und innovative Arbeitsumgebung zu f?rdern. Es gelten folgende Grunds?tze: ? Aufgabenerfindungen: Werke, die in Ausübung der dienstlichen T?tigkeit und in Erfüllung der vertraglichen Pflichten erstellt wurden, geh?ren den Arbeitgebenden. Arbeitnehmende haben grunds?tzlich kein Anspruch auf besondere Vergütung, die Anerkennung wird durch den gew?hnlichen Lohn abgedeckt. ? Gelegenheitserfindungen: Werke, die bei der Ausübung der dienstlichen T?tigkeit, nicht aber in Erfüllung der vertraglichen Pflichten erstellt wurden gelten als Gelegenheitserfindungen und stehen grunds?tzlich den Arbeitnehmenden zu. Mittels schriftlicher Vereinbarung kann von diesem Grundsatz aber abgewichen werden. Zudem besteht eine Informationspflicht Seitens der Arbeitnehmenden gegenüber den Arbeitgebenden. ? Arbeitsfremde Erfindungen: Werke, die ausserhalb des vertragsgem?ssen T?tigkeitsbereichs liegen und keinen sachlichen Zusammenhang zur Arbeitst?tigkeit aufweisen gelten als arbeitsfremde Erfindungen und stehen Arbeitnehmenden zu. Auch von diesem Grundsatz kann prinzipiell mittels Vereinbarung abgewichen werden, die entsprechenden Voraussetzungen sind aber strenger als bei Gelegenheitserfindungen. Für den detaillierten Leitfaden: https://lnkd.in/drmBpVxz Balthasar Wicki Arife Asipi Vivien Keiser Sven Kohlmeier Ra?l Fein
-
?? Ausgezeichnet! Wicki Partners AG ist Top Anwaltskanzlei 2024 ?? Wir freuen uns sehr: Wicki Partners AG wurde erneut im renommierten Wirtschaftsmagazin Bilanz / Le Temps als eine der besten Anwaltskanzleien in der Schweiz ausgezeichnet. Wir sind stolz und dankbar, gleich in mehreren Kategorien mit 5 Sternen zu den besten Anwaltskanzleien zu z?hlen: ?? Restrukturierung und Insolvenzrecht ?? Fusionen und Unternehmensk?ufe ?? Gesellschaftsrecht ?? Technologie- und Telekommunikationsrecht ?? Allgemeines Vertragsrecht ?? Prozess- und Verfahrensrecht ?? Bank- und Kapitalmarktrecht ?? Wir bedanken uns bei unseren talentierten Anw?ltinnen und Anw?lten und unserem engagierten Team, ohne deren harte Arbeit und Hingabe diese Auszeichnung nicht Jahr für Jahr m?glich w?re. Darüber hinaus danken wir unseren KlientInnen, KollegInnen und PartnerInnen für die positive Bewertung und freuen uns über die Auszeichnung als Top Anwaltskanzlei 2024. ?? Zu unserem Newsletter: https://lnkd.in/dki9ifhW ?? das Bilanz-Ranking 2024 ist online hier verfügbar: https://lnkd.in/dERD3Y6R #TopAnwaltskanzlei2024 #Wirtschaftskanzlei #Bilanz #BilanzRanking2024 Balthasar Wicki Vivien Keiser Arife Asipi Sven Kohlmeier Ra?l Fein
-
With Philalia we provide best service for NGOs. Let us introduce our service: Empowering Organisations ... Our team has extensive experience in facilitating the establishment of such organisations, guiding you through the legal intricacies of governance, bylaws, and compliance. Balthasar Wicki Arife Asipi Sven Kohlmeier Vivien Keiser Ra?l Fein #philanthropy #lawyer #Swisslaw #internationallaw #legalservices #foundations #crossboarderphilanthropy #crossboardergiving #stiftungen #philanthropie #experts Dr. Peter Buss Abel Mon-Jardin Vitas Puig Wicki Partners AG Rechtsanw?lte Zürich übersetzung anzeigen
??Let us introduce our service: Empowering Organisations Whether founding or liquidating a NGO or company, there are usually many hidden legal complexities. Our team has extensive experience in facilitating the establishment of such organisations, guiding you through the legal intricacies of governance, bylaws, and compliance. What is more, there has never been a better time to set up a foundation in Zurich! Have a look at the recent changes in legislation here: ?? https://lnkd.in/gYCxnfqF PhilLaw is dedicated to supporting the thriving of your organisation, providing strategic counsel, financial expertise, and operational assistance tailored to your mission. Should you be interested to learn more, please get in touch! ? ??? ? #philanthropy #lawyer?#Swisslaw?#internationallaw???#legalservices#foundations???#crossboarderphilanthropy?#crossboardergiving?#stiftungen#philanthropie????#experts?Dr. Peter Buss?Abel Mon Jardin?Vitas Puig Corinna Seiter?Barbara Aschwanden?Eduardo Soto Regueira?Sátur Villalba Balthasar Wicki?Sven Kohlmeier